Sachverständigen-Büro
Erstellung von Privat- und Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten wird vom Gericht beauftragt. Der Sachverständige ist dann ein Gerichtsgutachter.
Wird das Gutachten nicht von einem Gericht, sondern beispielsweise von einem Unternehmen, einem Rechtsanwalt, einer Versicherung, einer Bank oder einem Verbraucher in Auftrag gegeben, handelt es sich um ein Privatgutachten.
Wir erstellen sowohl Gutachten im Gerichtsauftrag als auch Privatgutachten.
Die Registrierung erfolgte im Fachbereich:
DESAG GmbH | Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik, Sanitär, Heizung, Lüftung, Gas, Elektrofachkraft.